Die neue Republik der Angst...
Inan M. Blai ist eine Transfrau und Autorin. In ihren Arbeiten beschäftigt sie sich vor allem mit Genderfragen und den Rechten von LGBTQIA+-Personen. In ihren Texten bemüht sie sich, die patriarchalischen Narrative zu dekonstruieren, die die vorherrschenden sozialen Institutionen prägen, indem sie gelebte Erfahrungen wieder in den Mittelpunkt der Analyse von Mechanismen der Marginalisierung und Ausgrenzung rückt.
Meine Erfahrung als Transfrau im Irak eröffnet ein weites Feld der Reflexion darüber, was Staatsbürgerschaft tatsächlich bedeutet. Sie offenbart nicht nur eine besonders akute Form sozialer und rechtlicher Verletzlichkeit, sondern beleuchtet auch die Bedingungen, unter denen ein Subjekt als anerkennungswürdig gilt und die Erlaubnis erhält, im öffentlichen Raum sichtbar zu werden. Damit hört der Transkörper auf, lediglich ein weiteres Objekt der irakischen Debatten über Staat, Gewalt oder Gesellschaft zu sein. Er wird vielmehr zu einem analytischen Instrument, das jene normative Ordnung offenlegt, nach der Körper interpretiert, klassifiziert und hierarchisiert und ihnen unterschiedliche Grade an Legitimität und Schutz zugewiesen werden.
Diese Frage lässt sich mithilfe zweier großer Traditionen des irakischen politischen Denkens beleuchten. Die erste ist mit Faleh Abdul-Jabar verbunden, der den irakischen Staat anhand seiner beständigen Verflechtung mit vormodernen Gemeinschaftsstrukturen analysiert. In dieser Lesart erscheint der Bürger nicht als abstraktes, allein durch das Recht definiertes Individuum, sondern als ein Subjekt, das in Stammes-, konfessionelle und familiäre Zugehörigkeiten sowie in Loyalitätsnetzwerke eingebunden ist, die älter sind als der Staat selbst. Die zweite Tradition ist die Kanan Makiyas, der Macht als ein Klima der Angst beschreibt, das den Alltag durchdringt und die Individuen zugleich zu Gehorsam und zum Überleben zwingt.
Die queere Erfahrung begnügt sich jedoch nicht damit, diesen Analysen lediglich einen neuen Blickwinkel hinzuzufügen. Sie ordnet sie vielmehr von einer anderen Fragestellung her neu: Wie entstehen die Bedingungen für eine gesellschaftlich anerkannte geschlechtliche Sichtbarkeit? Warum genießen manche Körper rechtlichen Schutz und rechtliche Anerkennung, während andere in einen Zustand der Unbestimmtheit verbannt werden, gefangen zwischen Verleugnung, Kriminalisierung und der ständigen Gefahr von Gewalt?
Aus dieser Perspektive reicht Staatsbürgerschaft weit über den bloßen Rechtsstatus oder die nationale Zugehörigkeit hinaus. Sie erscheint als eine normative Ökonomie der Anerkennung, die nicht nur Rechte verteilt, sondern auch darüber entscheidet, ob ein Körper überhaupt als legitim wahrgenommen und ein Leben als schutzwürdig betrachtet wird. Die Erfahrung von Transpersonen offenbart damit eine Dimension, die tiefer reicht als der bloße Gegensatz von Inklusion und Exklusion: Sie konfrontiert uns mit Subjekten, die nicht nur an den Rand der Staatsbürgerschaft gedrängt werden, sondern durch deren Ausschluss sich Staatsbürgerschaft selbst konstituiert.
Die Grenzen der Anerkennung
Die Verletzlichkeit, die mein Leben als Transfrau prägt, nimmt in all jenen Momenten, in denen ich aufgefordert werde, meine Identität nachzuweisen, eine alltägliche, unscheinbare und doch zutiefst gewaltsame Form an: an einer Kontrollstelle, in einer Behörde, vor einem Empfangsschalter, bei einem Vorstellungsgespräch oder beim Ausfüllen eines Formulars, das als neutral gilt.
In diesem Moment ist die Frage „Wer sind Sie?“ keine bloße Bitte um Auskunft mehr. Sie wird zu einer Prüfung der Lesbarkeit. Erwartet wird nicht nur ein Name: Der Körper selbst muss sich in einen rechtlichen und sozialen Deutungsrahmen einfügen, der ihm vorausgeht. Stimmen die amtlichen Dokumente nicht mit dem Körper überein – oder der Körper nicht mit dem, was diese Dokumente sichtbar machen dürfen –, dann zeigt sich nicht nur ein Verwaltungsproblem, sondern eine politische Logik, in der Anerkennung und Rechte ungleich verteilt sind.
Das Problem besteht also nicht allein darin, dass einer Person ihre Rechte vorenthalten werden. Es liegt vielmehr darin, dass ein Subjekt innerhalb der herrschenden symbolischen Ordnung nicht als kohärentes Subjekt anerkannt wird. Nicht alle Körper betreten den politischen Raum unter denselben Voraussetzungen. Manche werden als Bürger aufgenommen, deren Legitimität selbstverständlich ist; andere treten von vornherein unter Verdacht ein und werden als Bedrohung oder Anomalie definiert, die kontrolliert und diszipliniert werden muss. Die entscheidende Frage lautet daher nicht mehr: „Wie werden die Rechte queerer Menschen verletzt?“, sondern grundsätzlicher: Wie wird ein geschlechtlich nicht konformer Körper von Beginn an als Objekt prekärer Anerkennung hervorgebracht?
Diese Realität hat sich weiter verschärft, seit das irakische Parlament am 27. April 2024 das Gesetz zur Bekämpfung der Prostitution geändert hat. Die Neufassung stellt homosexuelle Beziehungen unter Strafe, sanktioniert die „Änderung des biologischen Geschlechts“ und führt bewusst vage Begriffe wie die „Förderung von Homosexualität“ oder die „Nachahmung von Frauen“ ein. Dadurch wird die Kriminalisierung von konkreten Handlungen auf den geschlechtlichen Ausdruck selbst ausgeweitet. Es geht damit nicht mehr nur um einen Mangel an rechtlichem Schutz: Bestimmte Körper werden allein aufgrund ihrer Erscheinung im öffentlichen Raum zu strafbaren Körpern erklärt.
Eine Transfrau im Irak zu sein, ist daher nicht nur eine individuelle Lebenssituation. Diese Erfahrung macht die normative Struktur sichtbar, die Staatsbürgerschaft selbst als ein System der Deutung, Klassifizierung und Anerkennung hervorbringt. Ein System, das sich nicht darauf beschränkt, Rechte zu verteilen, sondern zugleich bestimmt, welche Körper als legitim und schutzwürdig gelten. Von diesem Punkt an verlässt die Debatte die Ebene der Viktimisierung und richtet ihren Blick auf die Dekonstruktion der Mechanismen politischer Anerkennung selbst.
Staat, Gemeinschaftsstrukturen und die Mechanismen geschlechtlicher Anerkennung
Die Analyse Faleh Abdul-Jabars zeigt, dass sich der irakische Staat nach 2003 nicht im Bruch mit den Stammes-, konfessionellen und familiären Strukturen herausgebildet hat. Im Gegenteil: Er konstituierte sich als moderner Apparat, der diese Strukturen integriert, neu ordnet und in seinem Inneren reproduziert. In diesem Rahmen begegnet der Bürger dem Staat nicht als abstraktes Individuum, das vor dem Gesetz allen anderen gleichgestellt ist. Er tritt ihm vielmehr auf der Grundlage bereits bestehender Zugehörigkeiten gegenüber, die bestimmen, in welchem Umfang er Schutz genießt, wie weit seine politische Repräsentation reicht und welcher Verhandlungsspielraum ihm zugestanden wird.
Die Stärke dieser Analyse liegt darin, dass sie zeigt, wie wenig der irakische Staat als Antithese zu gemeinschaftlichen oder – in Abdul-Jabars Begrifflichkeit – „vormodernen“ Strukturen fungiert. Er koexistiert mit ihnen, übernimmt ihre Logik und überführt sie in neue administrative und politische Formen.
Führt man diese Überlegung jedoch einen Schritt weiter, stellt sich eine weitere Frage, die über die Verteilung von Schutz entlang bestehender Zugehörigkeiten hinausgeht. Der nicht konforme Körper betritt diesen von vorgängigen Identitäten geprägten Raum nicht nur von außen; er betritt ihn, ohne überhaupt die Gewissheit haben zu können, als verständlich und anerkennbar zu gelten. Der Stamm, die konfessionelle Gemeinschaft oder die Familie nehmen ihn nicht lediglich als soziale Differenz wahr. Sie erkennen in ihm vielmehr einen Bruch mit den Bedingungen selbst, unter denen ein Körper lesbar wird: einen Bruch mit den Kategorien des Männlichen und Weiblichen, mit den Logiken von Abstammung, Ehre und Erbe und, im weiteren Sinne, mit jenem Platz, der dem Körper innerhalb der gesellschaftlichen Erzählung zugewiesen ist.
Aus dieser Perspektive erscheinen Gemeinschaftsstrukturen als weit mehr denn als bloße Räume der Zugehörigkeit oder des Schutzes. Sie lassen sich als Mechanismen verstehen, die überhaupt erst die Bedingungen geschlechtlicher Sichtbarkeit hervorbringen. Sie schließen Individuen nicht allein aufgrund ihrer sozialen Stellung ein oder aus, sondern auch danach, ob ihr Körper moralisch und symbolisch als verständlich gelten kann.
Auf dieser Ebene geht es nicht mehr nur um eine ungleiche Verhandlungsposition innerhalb der Staatsbürgerschaft. Jede Verhandlung setzt bereits ein Subjekt voraus, das als legitimer Gesprächspartner anerkannt ist und als fähig gilt, zu sprechen, Ansprüche zu formulieren, zu widersprechen und an der öffentlichen Debatte teilzunehmen. Im Fall des nicht konformen Körpers fehlt jedoch genau diese Ausgangsposition. Noch bevor ihm ein bestimmtes Recht verweigert wird, ist er bereits von jener symbolischen Legitimität ausgeschlossen, die jede Forderung erst möglich und hörbar macht.
Hier zeigt sich zugleich die Grenze einer Sprache der Verletzlichkeit, sofern sie allein verwendet wird. Verwundbarkeit setzt noch immer die Existenz eines zwar geschwächten, aber im öffentlichen Raum grundsätzlich präsenten politischen Akteurs voraus. Was sich hier jedoch offenbart, ist radikaler: eine bedingte Präsenz, in der bereits die bloße Sichtbarkeit jederzeit zum Anlass für Sanktionen werden kann.
Aus dieser Perspektive erscheint der von Manal Hamid vorgeschlagene Begriff des „Gespenstes“ treffender als der des „Randbereichs“. Das Gespenst bezeichnet keine vollständige Abwesenheit, sondern eine Präsenz ohne Garantie: ein Wesen, das sichtbar genug ist, um überwacht, verdächtigt und bestraft zu werden, aber nicht hinreichend anerkannt, um wirksamen Schutz zu genießen. Der nicht konforme Körper befindet sich damit nicht nur am unteren Ende einer Skala der Staatsbürgerschaft. Er steht vielmehr an jener Grenze, an der sich Staatsbürgerschaft durch seinen Ausschluss überhaupt erst definiert.
Angst als Ökonomie der Sichtbarkeit
Während Faleh Abdul-Jabar uns hilft, die Verflechtung von Staat und Gemeinschaftsstrukturen zu verstehen, bietet Kanan Makiya eine besonders kraftvolle Sprache, um Macht als Erzeugung von Angst zu begreifen. In Die Republik der Angst wirkt Macht nicht allein durch das Gesetz oder durch unmittelbare Gewalt; sie schafft vielmehr ein Klima diffusen Terrors, das den Alltag durchdringt, die Wahrnehmung von Sicherheit und Gefahr neu ordnet und die Menschen lehrt, durch Konformität, Verleugnung und ständige Wachsamkeit zu überleben.
Diese Perspektive bleibt unverzichtbar, um eine grundlegende Dimension der irakischen Erfahrung zu verstehen – auch nach 2003. Doch der Fall des nicht konformen Körpers macht eine weitere Ebene sichtbar, die genauer benannt werden muss. Gewalt dient nicht nur dazu, Gehorsam zu erzwingen; sie erzeugt zugleich eine regelrechte Ökonomie der Sichtbarkeit.
Für den nicht konformen Körper wird Angst zu einer Technologie, die die Bedingungen der Präsenz im öffentlichen Raum selbst organisiert. Sie entscheidet darüber, wer verschwindet, wer unbemerkt bleibt, wer es wagt, sich zu bewegen, wer eine Behörde oder eine Straße meidet und wer seine Stimme, seinen Gang, seine Kleidung oder seinen Blick verändert, um am Leben zu bleiben.
Das Ziel besteht also nicht immer darin, das Individuum zu gehorsamer Konformität zu zwingen. Vielmehr geht es darum, die Bedingungen seiner Präsenz im öffentlichen Raum neu zu ordnen. Angst bringt auf diese Weise bedingte Formen der Existenz hervor: kalkulierte Bewegungen, sporadische Auftritte, ein dauerhaft angespanntes Verhältnis zu staatlichen Institutionen und ein fortwährendes Zurücknehmen des eigenen Selbst im gemeinsamen Raum.
Die gegen den nicht konformen Körper ausgeübte Gewalt lässt sich nicht damit erklären, dass er sich der Macht widersetzt oder einen konkurrierenden politischen Diskurs vertritt. Seine bloße Präsenz macht bereits andere Möglichkeiten des Körpers, des Geschlechts und des sozialen Lebens sichtbar. Gerade deshalb wird er nicht angegriffen, um seinen Wunsch nach Sichtbarkeit zu brechen und ihn wieder in die bestehende soziale Ordnung einzugliedern. Ziel ist vielmehr, seine Abwesenheit selbst hervorzubringen: ihm beizubringen, zu verschwinden, um zu überleben – und nicht bloß zu gehorchen.
Milizen als Regulierungsmechanismus der geschlechtlichen Sichtbarkeit
Um die Gewalt gegen nicht konforme Körper im Irak zu verstehen, muss der Gegensatz zwischen Staat und Nichtstaat als alleiniges Interpretationsmuster überwunden werden. Milizen sind nicht nur parallele Kräfte, die dem Staat das Gewaltmonopol streitig machen, und auch keine bloßen Akteure außerhalb des politischen Feldes. Sie erfüllen eine komplexere Funktion: Sie wirken an der Festlegung der moralischen und geschlechtlichen Grenzen des öffentlichen Raums mit. Ihr Handeln geht damit über die Durchsetzung einer Sicherheitsordnung hinaus. Es bestimmt faktisch die Regeln, nach denen entschieden wird, welche Körper sichtbar werden dürfen, in welcher Form sie erscheinen dürfen und welche Formen von Präsenz als legitim gelten oder im Gegenteil korrigiert, ausgelöscht oder beseitigt werden müssen.
Die Gewalt der Milizen entsteht nicht aus dem Nichts. Sie steht am Ende eines Prozesses, der den nicht konformen Körper bereits seiner rechtlichen und sozialen Stabilität beraubt hat: ein Gesetz, das Sichtbarkeit unter Strafe stellt, ein Diskurs, der geschlechtliche Nichtkonformität zum moralischen Skandal erklärt, eine Familie, die ihren Schutz entzieht. Wenn Milizen zu Drohungen, Entführungen, Erpressung oder Mord greifen, vollstrecken sie lediglich ein Urteil, das längst auf subtilere Weise gefällt worden ist.
Die Änderung des irakischen Gesetzes zu Prostitution und Homosexualität im Jahr 2024 hat diese Struktur weiter verfestigt. Sie verschaffte den Milizen zusätzliche rechtliche Legitimation. Indem das Gesetz in bewusst vager Form das „Nachahmen von Frauen“ unter Strafe stellt, verankert es in der gesellschaftlichen Vorstellung die Idee, dass bestimmte Körper Verfolgung verdienen. Recht und Milizen erscheinen damit nicht länger als zwei gegensätzliche Realitäten; sie bilden vielmehr eine gemeinsame Logik.
Eine noch tiefere Dimension durchzieht diesen Diskurs. Die Milizen präsentieren ihre Gewalt nicht nur als Verteidigung der Moral. Sie betten sie zugleich in eine umfassendere politische Erzählung ein, der zufolge queere Identitäten ein amerikanisches Konstrukt und ein Projekt der Verwestlichung seien, das darauf abziele, die kulturellen und religiösen Grundlagen der irakischen Gesellschaft zu zerstören.
Die Wirkmacht dieser Erzählung liegt gerade in ihrer Verbindung mit der Erinnerung an die amerikanische Besatzung des Irak. Dadurch gewinnt die Gewalt eine doppelte Legitimation: moralisch, weil sie sich auf Religion und gesellschaftliche Normen beruft, und politisch, weil sie sich als Akt des Widerstands und der Verteidigung nationaler Souveränität inszeniert.
Auf diese Weise schließt sich die Logik dieses Diskurses. Die Verteidigung nicht konformer Körper oder geschlechtlicher Identitäten gilt als Beweis der Loyalität gegenüber ausländischen Interessen; die Gewalt gegen sie anzuprangern, wird zum Zeichen der Loyalität gegenüber dem Westen. In einer solchen Konstellation bleibt den Betroffenen kein Ort mehr, von dem aus sie als Bürger ihre Rechte einfordern könnten. Ihre bloße Existenz ist bereits als eine Form des Verrats umgedeutet worden.
Die Milizen sind damit Teil eines Gefüges, in dem die Verantwortlichkeiten so verteilt werden, dass sie nahezu unsichtbar bleiben: Der Staat erlässt Gesetze, der religiöse Diskurs verleiht ihnen Legitimität, die politische Erzählung verwandelt Verfolgung in Widerstand, die Familie entzieht ihren Schutz, die Milizen vollstrecken das Urteil, und das kollektive Schweigen sichert die fortdauernde Straflosigkeit. Die gegen nicht konforme Körper ausgeübte Gewalt erscheint damit nicht mehr als Folge eines Zusammenbruchs des Rechtsstaats, sondern als konsequentes Produkt eines Systems, in dem bestimmte Körper bereits als entbehrlich gelten, noch bevor sie überhaupt benannt werden.
Schreiben als Akt der Sichtbarmachung
Was die queere Erfahrung im Irak offenbart, geht weit über das Hinzufügen einer weiteren Ungerechtigkeit zur langen Liste bestehender Ungerechtigkeiten hinaus. Sie stellt uns vor eine theoretische und ethische Herausforderung: die Staatsbürgerschaft von Grund auf neu zu denken, statt lediglich ihre Randbereiche zu korrigieren.
Die Lektüre Faleh Abdul-Jabars zeigt, dass Gemeinschaftsstrukturen Individuen nicht nur aufgrund ihrer Zugehörigkeiten ein- oder ausschließen, sondern auch danach, inwieweit ihre Körper innerhalb der vorherrschenden gesellschaftlichen Vorstellungswelt lesbar bleiben. Die Analyse Kanan Makiyas macht deutlich, dass Angst nicht nur Gehorsam hervorbringt. Sie erzeugt vielmehr eine Ökonomie der Sichtbarkeit, die die Bedingungen der Präsenz im öffentlichen Raum neu ordnet – zwischen jenen, die es wagen, sichtbar zu werden, und jenen, die lernen, zu verschwinden.
Tritt zu diesen beiden Dimensionen noch die Erzählung der Milizen hinzu, die den queeren Körper zum nationalen Verrat erklärt, wird die innere Geschlossenheit dieses Systems sichtbar: ein Körper, den die Gemeinschaftsstrukturen nicht anerkennen wollen, den die alltägliche Angst dazu zwingt, sein eigenes Verschwinden zu organisieren, und dem der öffentliche Diskurs sogar die Möglichkeit abspricht, als Bürger zu sprechen.
Von diesem Punkt an geht es um mehr als bloße Inklusion oder Reform. Eine Staatsbürgerschaft, die sich durch den Ausschluss bestimmter Körper definiert, darf nicht lediglich erweitert, sondern muss dekonstruiert werden. Solange der normkonforme Körper der implizite Maßstab für Legitimität bleibt, solange die Möglichkeit politischer Existenz von der Übereinstimmung mit einem bereits bestehenden familiären, religiösen und moralischen Modell abhängt, wird jede Politik der Inklusion die bestehende Ordnung eher bestätigen als erschüttern.
Es geht nicht darum, geschlechtlich nicht konformen Körpern Rechte zu gewähren, weil sie einen Sonderfall darstellen, der Mitgefühl verdient. Es geht darum, die Staatsbürgerschaft auf einem Prinzip neu zu begründen, nach dem Anerkennung den Rechten nicht länger vorausgeht. Schutz darf kein Privileg sein, das nur denjenigen gewährt wird, die der Norm entsprechen. Sichtbarkeit ist kein Gefallen, den das System den Angepassten gewährt; sie ist eine menschliche Grundvoraussetzung, die jeder Klassifizierung vorausliegt.
Mit anderen Worten: Das Problem liegt nicht im Fehlen eines Gesetzes zum Schutz geschlechtlich nicht konformer Körper. Es liegt in der Existenz eines gesamten Systems, das diese Körper bereits als strafbar definiert, noch bevor sie auch nur die geringste Handlung begangen haben. Das Gesetz, das Sichtbarkeit unter Strafe stellt, die Gemeinschaftsstrukturen, die ihren Schutz entziehen, die Milizen, die Urteile vollstrecken, und der politische Diskurs, der diese Gewalt als nationalen Widerstand legitimiert – all dies ist weder Ausnahme noch Fehlfunktion. Es ist das System selbst, das genau so funktioniert, wie es funktionieren soll.
Reformen zu fordern, ohne diese Architektur infrage zu stellen, bedeutet bestenfalls zu verlangen, dass der Käfig lediglich ein wenig größer wird.
Deshalb ergreife ich das Wort. Nicht, um mir einen Platz am Rand dieser Ordnung zu sichern, sondern um zu zeigen, dass ein System, das einen solchen Rand überhaupt hervorbringen kann, nicht nur unter einem Mangel an Gerechtigkeit leidet. Es offenbart eine noch grundlegendere Unfähigkeit, darüber nachzudenken, was Staatsbürgerschaft bedeutet.
Vielleicht bin ich ein Gespenst. Aber ein Gespenst ist nicht nur das, was nach dem Tod zurückbleibt. Es ist das, was den Versuchen der Auslöschung standhält, obwohl ihm jede Anerkennung verweigert wird, ohne jemals aufzuhören zu sprechen. Und dieses Sprechen allein ist bereits ein Akt der Sichtbarkeit gegenüber einer Ordnung, die es zum Schweigen bringen will.
+++
Hat Ihnen dieser Text gefallen? Dann unterstützen Sie doch bitte unsere Arbeit einmalig oder monatlich über eins unserer Abonnements. Wir würden uns freuen!
Wollen Sie keinen Text mehr auf Literatur.Review verpassen? Dann melden Sie sich kostenlos für unseren Newsletter an!
Dieser Artikel wurde erstmals am 18. Juni 2026 auf der libanesischen Website Daraj Media veröffentlicht.
Deutsche Bearbeitung nach der französischen Übersetzung aus dem Arabischen von Rita Barotta.